Wahlarchiv der
Tagesschau:
Ergebnisse
der Bundestagswahlen 1949-2005
Die Wahlen zum deutschen Bundestag folgen nach Artikel 38 GG.:
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Merke:
Bei einer Bundestagswahl sind 598 reguläre Plätze zu vergeben. Jeder Wahlberechtigte Bürger hat 2 Stimmen. Mit der Erststimme wählt der Bürger einen Wahlkreisabgeordneten. Dabei entscheidet die einfache Mehrheit. Mit der Zweitstime entscheidet man sich für die Wahl einer Landesliste (Partei). 299 Abgeordnete (1/2 der Sitze) werden mit der Erststimme und ebenfalls 299 Sitze durch die Zweitstimme vergeben. Der 15. und jetzige Bundestag hat 5 Überhangmandate. Überhangmandate entstehen dann, wenn auf eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate entfallen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil in diesem Bundesland zustehen. In diesem Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze.