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(Quelle: pixabay.com) |
Ein Berufswechsel kann in vielen Situationen neue Möglichkeiten schaffen. Als besondere Form der beruflichen Weiterbildung kann eine Umschulung dabei helfen, sich für einen neuen Beruf zu qualifizieren. Erfüllt man die notwendigen Voraussetzungen, muss man für die Kosten einer Umschulung nicht alleine aufkommen. Wir informieren über Fördervoraussetzungen, Formen und Möglichkeiten, die eine Umschulungsmaßnahme bietet.
Wann macht eine Umschulung Sinn?
Am besten lässt sich eine Umschulung mit der Aufnahme einer neuen Ausbildung vergleichen. In der Regel ist die Zeit des Lernens jedoch verkürzt, so dass man bereits nach neun Monaten bis zwei Jahren seinen Berufsabschluss in der Tasche hat. In diesem Zeitraum lernen Quereinsteiger alles, was es zum jeweiligen Umschulungsberuf zu wissen gibt. Idealerweise wechseln sich dabei theoretische mit praktischen Phasen ab.
Warum man an einer Umschulung teilnehmen möchte, kann verschiedene Gründe haben. Wir zeigen, welche bei Befragungen am häufigsten genannt werden.
- Berufsunfähigkeit: Kann der einmal erlernte Beruf aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr ausgeübt werden, ist eine Umschulung sinnvoll. Mit ihr bekommt zum Beispiel ein Bäckermeister, der im Laufe der Jahre eine Mehlallergie entwickelt hat, eine neue berufliche Perspektive.
- Abwesenheit vom Job: Wer längere Zeit im gelernten Job abwesend war, findet nicht immer in seinen alten Beruf zurück. Besonders betroffen sind Frauen und Männer, die eine bis zu dreijährige Elternzeit beansprucht haben. Aber auch alldenjenigen, denen aufgrund der Pflege eines Angehörigen der Wiedereinstieg in den Beruf erschwert wird, können mit einer Umschulung neue Chancen ergreifen.
- Digitaler Wandel: Mit dem digitalen Arbeitsmarktwandel ändern sich viele Berufe, einige verschwinden sogar komplett. Kommt eine Anpassungsfortbildung nicht infrage oder die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz werden nicht erfüllt, kann auch hier eine Umschulung sinnvoll sein.
- Arbeitslosigkeit: Gibt es im erlernten Beruf nicht genügend Jobangebote, kann dies zu Arbeitslosigkeit führen. Indem der Betroffene auf einen neuen, besser nachgefragten Beruf umgeschult wird, können die Chancen auf eine Festanstellung erhöht werden.
- Jobfrust: Stellt man nach einigen Jahren fest, dass man in seinem aktuellen Job nicht glücklich ist, kann eine Umschulung ebenfalls eine gute Lösung sein. Sie bietet den Ausstieg aus dem aktuellen Job und erweitert mit einem beruflichen Neuanfang die eigenen Perspektiven.
Welche Gründe den Umschulungswunsch geweckt haben, spielt zunächst keine Rolle. Allenfalls für die Frage nach der Finanzierung können sie von Bedeutung sein. Möchte man die Umschulung gefördert bekommen, müssen die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Bildungsgutschein und andere Fördermaßnahmen für die Umschulung
Mittlerweile gibt es für Umschulungen eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten. Je nach Ausgangssituation des Umschülers kommen verschiedene Förderprogramme infrage, darunter Bildungsgutschein, Rehabilitationsförderung, eine Förderung über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Schüler-BAföG, eine Finanzierung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) und der Bildungskredit. Sowohl die Voraussetzungen als auch die Leistungen können sich je nach Förderprogramm unterscheiden.
Umschulung mit dem Bildungsgutschein
- Definition: Vor allem Arbeitsuchende nutzen die Umschulungsförderung über den Bildungsgutschein. Beantragt werden kann dieser bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter. Hierbei handelt es sich jedoch immer um eine Ermessensleistung – ein Rechtsanspruch besteht also nicht. Damit der Antrag auf einen Bildungsgutschein bewilligt wird, muss man als förderungswürdig eingestuft werden. Hierfür müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt werden.
- Voraussetzungen:
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Der Interessent ist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht. |
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Durch die Umschulung können die Jobchancen des Antragsstellers nachhaltig verbessert werden. |
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Der Interessent verfügt über eine besondere persönliche Eignung und besitzt bereits Vorkenntnisse. |
- Leistungen: Wird der Bildungsgutschein bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Lehrgangskosten, anfallende Fahrtkosten, bestehende Kinderbetreuungskosten sowie die Unterbringungskosten am Lehrgangsort. Außerdem haben Arbeitsuchende beim Bildungsgutschein die Möglichkeit, bei Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung Prämien von bis zu 2.500 Euro zu erhalten.
Umschulung mit der Rehabilitationsförderung
- Definition: Sofern ein Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann, springt die gesetzliche Rentenversicherung als Förderer ein. Sie übernimmt "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" oder finanzielle "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben".
- Voraussetzungen: Voraussetzung ist, dass der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Zudem muss der Betroffene eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen.
- Leistungen: Bei einer Bewilligung bekommt der Umschüler Unterhaltsgeld, kann von seinem Recht auf eine optimierte Büroeinrichtung Gebrauch machen und sein Fahrzeug umbauen lassen.
Umschulung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Definition: Wer seinen Beruf aufgrund eines Arbeitsunfalls oder aufgrund einer berufsbedingten Krankheit nicht mehr ausüben kann, kann sich an die DGUV wenden.
- Voraussetzungen: Ob die erforderlichen Fördervoraussetzungen vorliegen, sollte je nach Fall immer persönlich mit der DGUV besprochen werden.
- Leistungen: Die DGUV kommt bei einer Bewilligung für die Kosten der Umschulung auf. Je nach Schweregrad kann zusätzlich eine Schadensersatzzahlung erfolgen.
Findet die Umschulung an einer Berufsfachschule statt, kann man ggf. Schüler-BAföG erhalten. Umschüler erhalten dann einen monatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Regelung gilt jedoch nur für Umschüler, die zu Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Eine weitere Alternative stellt der Bildungskredit dar. Umschüler bis 36 Jahre können in den letzten beiden Ausbildungsjahren einen zinsgünstigen Bildungskredit erhalten. Dessen Höhe ist auf 3.600 Euro jährlich limitiert. Dieser Kredit kann unabhängig vom eigenen sowie vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit gibt es allerdings nicht.
Betriebliche, schulische und überbetriebliche Umschulung – diese Unterschiede gibt es
Umschulung ist nicht gleich Umschulung. Je nach Vorkenntnissen und Berufsbild unterscheidet sich zum Beispiel die Dauer der Umschulung. Aber auch die Form kann unterschiedlich sein und reicht von der rein schulischen Umschulung über die betriebliche duale Umschulung bis hin zur überbetrieblichen Umschulung.
Schulische Umschulung
Handelt es sich um eine schulische Umschulung, findet der Unterricht ausschließlich in der Berufsschule oder Berufsfachschule statt. Um auch praktisches Wissen sammeln zu können, werden diese Unterrichtseinheiten meistens noch um Praktika ergänzt.
Bevor man sich für die schulische Variante entscheidet, sollte man sich darüber informieren, wie die Kosten aussehen. In einigen Fällen kann es sein, dass man Schulgeld zahlen muss.
Duale/betriebliche Umschulung
Diese Variante hat am meisten Ähnlichkeit mit einer klassischen Ausbildung, da sie sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammensetzt. Die praktische Ausbildung findet direkt im Ausbildungsbetrieb statt, der theoretische Teil in der Berufsschule.
Ein großer Vorteil der dualen Umschulung: Man bekommt während der Umschulung ein fest geregeltes Ausbildungsgehalt.
Überbetriebliche Umschulung
Bei dieser Form wird der praktische Unterricht von einem privaten Bildungsträger übernommen. Oftmals trifft dies auch für den theoretischen Teil der Berufsschule zu. In einigen Fällen werden von den Umschülern zusätzlich Praktika verlangt.
Hierbei handelt es sich um die teuerste Form der Umschulung, weshalb sie in der Regel von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger bezahlt wird. |