Durch das Qualifizierungschancengesetz zur geförderten Weiterbildung


Qualifizierungschancengesetz

Digitalisierung und demographischer Wandel sorgen für eine zunehmend schnellere Veränderung am Arbeitsmarkt. Daraus folgt ein steigender Qualifikationsbedarf bei Arbeitnehmern. Das Qualifizierungschancengesetz ist die Reaktion der Bundesregierung auf diesen Bedarf und baut die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte aus.

Was besagt das neue Qualifizierungschancengesetz?

Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz fördert nicht nur Einzelpersonen sondern auch Unternehmen. Bei der Ausarbeitung des Gesetzes stand das Ziel im Fokus, in Zukunft viele Arbeitnehmer und Unternehmen dabei zu unterstützen, sich auf die Zukunft vorzubereiten. Voraussetzung ist natürlich die konsequente Umsetzung des neuen Gesetzes. Wem der Begriff Arbeit 4.0 kein Fremdwort ist, weiß um den Weiterbildungsbedarf in vielen Unternehmen.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet eine Unterstützung, gezielte Weiterbildungen durchzuführen. Diese Weiterbildungen sollen die Vermittlung von Kenntnissen für die Arbeitsplätze von morgen beinhalten. In Anspruch genommen werden kann die Förderung prinzipiell von jedem. Ob handwerklicher Beruf, eine Anstellung im Büro oder die Tätigkeit im Dienstleistungssektor – jeder, der von Digitalisierung sowie demographischem Wandel betroffen ist, kann prinzipiell eine Förderung erhalten.

Wer wird gefördert?

Auch bessere Noten in der Schule bereiten nicht auf das vor, was aktuell in der Arbeitswelt vor sich geht: einige Jobs ändern sich, es gibt neue Voraussetzungen und manche Berufe fallen in Zukunft vollkommen weg. Um weiterhin am Arbeitsmarkt bestehen zu können, gilt es, sich den stetigen Veränderungen anzupassen. Hier greift das Qualifizierungschancengesetz.

Das Qualifizierungschancengesetz wird von der Agentur für Arbeit gesteuert. Dort muss auch der Antrag gestellt werden. Aufgeteilt wird die Förderung in Zuschüsse für Einzelpersonen sowie in Zuschüsse für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden lassen möchten. Wie hoch die Förderung im einzelnen ist, hängt von der Unternehmensgröße des Arbeitgebers ab. Zusätzlich zur direkten Weiterbildungsförderung können auch Lohnkostenzuschüsse beantragt werden, sofern der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter während der Dauer der Weiterbildung freistellt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Eine Bezuschussung ist nicht für jede Weiterbildung möglich. Nur dann, wenn folgende fünf Kriterien erfüllt werden, wird die Weiterbildung laut Qualifizierungschancengesetz von der Bundesagentur für Arbeit gefördert:

1. In der Regel werden nur Personen gefördert, deren Berufsausbildung mindestens 4 Jahre zurückliegt.
2. Die letzte geförderte Weiterbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen.
3. Nicht förderfähig sind Weiterbildungen, in welchen Fähigkeiten für die aktuelle Position des Arbeitnehmers vermittelt werden. Gedacht ist die Förderung für Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, welche über ausschließlich arbeitsplatzbezogenen, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Schließlich sollen die Geförderten fit für die Aufgaben der Zukunft gemacht werden.
4. Die geförderte Weiterbildung muss mindestens 160 Stunden (4 Wochen) umfassen. Außerdem muss sie extern von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden. Zwar ist auch eine Weiterbildung direkt im Unternehmen möglich, doch auch diese muss von einem externen Dienstleister angeboten werden.
5. Sowohl die Weiterbildung selbst als auch der Weiterbildungsanbieter muss zur Förderung zugelassen sein.


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