Erste eigene Wohnung: Strom und Gas richtig anmelden – der Studenten-Guide


Gemütliches Treffen unter Studenten
Quelle: https://unsplash.com

Beim Einzug in deine erste eigene Wohnung musst du Strom und Gas rechtzeitig anmelden – am besten ein bis zwei Wochen vorher. Dafür brauchst du Zählernummer, Zählerstand und Einzugsdatum. Wenn du selbst einen Anbieter wählst, meldest du einen Sondervertrag an; sonst startet automatisch die meist teurere Grundversorgung.

 

Was muss ich beim Einzug zuerst erledigen?

Zwischen Mietvertrag, Kaution, Ummeldung und Möbelaufbau geht bei deinem ersten eigenen Einzug schnell etwas unter – die Energieversorgung gehört trotzdem ganz oben auf deine Liste. Strom und Gas sollten ein bis zwei Wochen vor dem Einzug angemeldet werden, damit ab dem ersten Tag in deiner neuen Wohnung Licht brennt, der Kühlschrank läuft und die Heizung funktioniert.

Praktisch bedeutet das: Direkt nach der Zusage für die Wohnung oder das WG-Zimmer notierst du dir den Einzugstermin und planst die Anmeldung für Strom und Gas ein, bevor Kartons packen und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt in den Fokus rücken. Wer diesen Punkt zuerst erledigt, vermeidet Stress in der Einzugswoche und unnötige Übergangslösungen ohne Energieversorgung.



Wie melde ich Strom und Gas an?

Für die Anmeldung von Strom und Gas brauchst du drei zentrale Angaben: die Zählernummer, den aktuellen Zählerstand und das genaue Einzugsdatum. Die Zählernummer steht direkt auf dem Zähler im Keller, im Hausflur oder im Zählerschrank deiner Wohnung; am besten machst du beim Einzug ein Foto vom Zähler, damit Nummer und Stand eindeutig dokumentiert sind. Falls die Vormieterin oder der Vormieter noch anwesend ist, lohnt sich ein gemeinsamer Blick auf den Zählerstand als Beleg für beide Seiten.

Mit diesen Daten lässt sich die Anmeldung meist bequem online über ein Formular des gewünschten Anbieters erledigen. Für Gas kannst du beispielsweise Erdgas anmelden, indem du Adresse, Zählernummer, Zählerstand und Einzugsdatum in das Online-Formular einträgst; die Bestätigung kommt in der Regel innerhalb einiger Tage. Für Strom funktioniert der Ablauf beim jeweiligen Anbieter nach demselben Prinzip. Wichtig ist, dass du die Anmeldung nicht erst am Umzugstag startest, sondern rechtzeitig vorher, damit der Vertrag pünktlich zum Einzugsdatum beginnt und keine Versorgungslücke entsteht.

Wenn du in eine WG einziehst, solltest du vorher klären, wie der Mietvertrag aufgebaut ist: Bei einem Hauptmietvertrag mit einer verantwortlichen Person läuft die Anmeldung meist zentral über diese Person, bei Einzelmietverträgen jeder Bewohnerin und jedem Bewohner ist häufig eine anteilige oder individuelle Regelung nötig. Im Zweifel hilft dir ein kurzer Blick in den Mietvertrag oder eine Rückfrage bei der Vermieterin oder dem Vermieter.



Grundversorgung oder eigener Anbieter – was ist besser?

Wenn du dich um Strom und Gas nicht selbst kümmerst, landest du nicht automatisch ohne Versorgung, sondern in der sogenannten Grundversorgung. Das ist ein gesetzlich vorgeschriebener Standardvertrag, den der örtliche Grundversorger jedem Haushalt anbieten muss, der (noch) keinen eigenen Liefervertrag hat. Der Vorteil: Es gibt garantiert Strom und Gas, ganz ohne Anmeldeaufwand. Der Nachteil: Die Grundversorgung ist in der Regel teurer als ein selbst gewählter Sondervertrag, weil die Tarife dort nicht auf Wettbewerb ausgelegt sind. Wie unterschiedlich stark Ersatz- und Grundversorgungstarife ausfallen können, zeigt auch die Einordnung der Verbraucherzentrale zur Ersatzversorgung bei Gas und Strom, die genau diesen Preisunterschied thematisiert.

Ein Sondervertrag ist dagegen ein Vertrag, den du aktiv bei einem Anbieter deiner eigenen Wahl abschließt. Dafür vergleichst du Tarife, wählst bewusst einen Anbieter aus und meldest Strom oder Gas mit deinen eigenen Zähler- und Einzugsdaten an. Sondertarife sind häufig günstiger, können aber je nach Vertrag eine Mindestlaufzeit haben. Die folgende Tabelle fasst die drei typischen Situationen beim Einzug zusammen:

Situation Was passiert Was zu tun ist
Einzug ohne eigene Anmeldung Automatischer Start der Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger Versorgung ist gesichert, aber meist teurer; Wechsel in einen Sondervertrag ist jederzeit möglich
Anbieter selbst gewählt Start eines individuellen Sondervertrags zu den vereinbarten Konditionen Zählernummer, Zählerstand und Einzugsdatum rechtzeitig beim gewählten Anbieter angeben
Späterer Wechsel Bestehender Vertrag (Grundversorgung oder Sondervertrag) läuft weiter bis zur Kündigung Kündigungsfristen prüfen, neuen Vertrag abschließen, Zählerstand zum Wechseltermin dokumentieren


Grundversorgung und Sondervertrag unterscheiden sich also vor allem darin, wer die Wahl trifft: der Gesetzgeber als Auffanglösung oder du selbst als bewusste Entscheidung. Beides sichert die Versorgung ab, nur eben zu unterschiedlichen Bedingungen.



Wie finde ich als Student einen günstigen Tarif?

Wenn du als Studentin oder Student in deine erste eigene Wohnung ziehst, hast du meist einen kleinen, aber planbaren Verbrauch – gute Voraussetzungen, um bei der Tarifwahl bewusst zu sparen. Der erste Schritt ist ein ehrlicher Blick auf deinen eigenen Verbrauch: Wie viele Personen leben in der Wohnung, wie oft wird gekocht, geduscht und geheizt? Anhand solcher Angaben lässt sich dein voraussichtlicher Jahresverbrauch grob abschätzen und in Vergleichsrechnern für Tarife hinterlegen. Beim Vergleich lohnt sich ein Blick auf mehrere Anbieter statt auf den ersten Treffer. Wichtig sind dabei nicht nur der Grundpreis und der Arbeitspreis pro Kilowattstunde, sondern auch die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist – gerade für dich als Studierende oder Studierenden, der während des Studiums öfter umzieht, sind kurze Laufzeiten oder Sonderkündigungsrechte beim Umzug praktisch. Der monatliche Abschlag sollte realistisch zu deinem tatsächlichen Verbrauch passen: Ist er deutlich zu niedrig angesetzt, drohen hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung; ist er zu hoch, liegt unnötig viel Guthaben beim Anbieter. Ein Abgleich des Abschlags nach den ersten Monaten hilft dir, ihn realistisch anzupassen. Bei Unsicherheiten rund um Verträge, Kündigungsfristen oder ungewöhnlich hohe Rechnungen bietet dir die Verbraucherzentrale eine neutrale Anlaufstelle. Wenn du zusätzlich Fragen rund ums Wohnen, Finanzieren oder Organisieren des Studienalltags hast, findest du beim Deutschen Studierendenwerk weiterführende Informationen speziell für Studierende.


Checkliste für die erste Wohnung

Damit du beim Energiethema nichts vergisst, hilft dir eine kurze Checkliste für die Zeit rund um den Einzug:

  • Einzugsdatum frühzeitig notieren und Anmeldung für Strom und Gas ein bis zwei Wochen vorher starten

  • Zählernummer und Zählerstand direkt bei Übergabe der Wohnung ablesen und fotografieren

  • Entscheiden: Grundversorgung akzeptieren oder aktiv einen Sondervertrag bei einem selbst gewählten Anbieter abschließen

  • Bei WG-Einzug vorher klären, wie die Anmeldung laut Mietvertrag organisiert ist

  • Tarife vergleichen und Abschlag realistisch am eigenen Verbrauch ausrichten

  • Bestätigung der Anmeldung aufbewahren und Zählerstand zu Vertragsbeginn erneut dokumentieren

Wenn du diese Punkte vor dem Einzug abhakst, startest du ohne böse Überraschungen bei Strom und Gas in deine erste eigene Wohnung.


Wann muss ich Strom und Gas anmelden?


Idealerweise ein bis zwei Wochen vor deinem Einzug, damit der Vertrag pünktlich zum Einzugsdatum beginnt und keine Versorgungslücke entsteht.


Welche Daten brauche ich für die Anmeldung?

Nötig sind die Zählernummer, der aktuelle Zählerstand bei Einzug und das genaue Einzugsdatum; diese Angaben trägst du im Online-Formular des gewählten Anbieters ein.


Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist ein gesetzlicher Standardvertrag, der automatisch greift, wenn du keinen eigenen Anbieter gewählt hast. Sie sichert die Versorgung, ist aber meist teurer als ein Sondervertrag.


Wie finde ich einen günstigen Tarif?

Am besten vergleichst du mehrere Anbieter anhand von Grundpreis, Arbeitspreis und Vertragslaufzeit und schließt bewusst einen Sondervertrag ab, statt in der Grundversorgung zu bleiben.


Muss ich als WG-Mitglied selbst anmelden?

Das kommt auf deinen Mietvertrag an: Bei einem Hauptmietvertrag übernimmt meist eine Person die Anmeldung zentral, bei Einzelmietverträgen bist häufig du selbst zuständig.



Wie melde ich Gas online an?

Über das Online-Formular des gewünschten Anbieters: Adresse, Zählernummer, Zählerstand und Einzugsdatum eintragen, absenden und die Bestätigung abwarten.

Hinweis: Dies ist ein Artikel des Gastautors Simon P. für das Schul- und Studienportal. Für den Inhalt und dessen Richtigkeit ist ausschließlich der Autor verantwortlich. Ein herzliches Dankeschön an den Gastautoren für den informativen Beitrag.

Linkverweise: Das Schul- und Studienportal haftet bei Verweisen (so genannten Links) auf fremde Internet-Seiten nicht für deren Inhalte und Funktion. Urheberrecht und Kontrolle unterliegen deren Autoren. Das Schul- und Studienportal hat keinerlei Einfluss auf deren Inhalte. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden,die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Inhalte entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite(n), auf die verwiesen wurde.




Die Verlagsplattform für Schule, Beruf und Studium
Unterrichtsmaterialien, Lernhilfen, Interpretationen, Lektüren
Surftipp: Besuchen Sie doch auch folgende Webseiten: