Wann braucht man ein Visum für
ein Studium im Ausland?


Ein redaktioneller Beitrag des Gastautors Jakob M.

Reisende mit einem von der Europäischen Union ausgestellten Reisepass dürfen ohne Visum durch Europa (bzw. den Schengen-Raum) reisen. Das ist ideal, denn so braucht man sich keine Gedanken über komplizierte Einreisebestimmungen zu machen oder Unsicherheiten im Kontext von Visa und Antragsprozesse zu erfahren. Was aber, wenn man außerhalb Europas reisen oder studieren möchte? Wie sieht es dann mit der Beantragung eines Visums aus, und welches Visum benötigt man für ein Studium? Hier werden die beliebtesten Studienziele außerhalb Europas und deren Visabestimmungen aufgeführt.

Die Funktion eines Visums
Ein Visum ist eine offizielle Genehmigung für die Einreise in ein Land, das durch die Regierung erteilt wird. Durch dieses System können Länder kontrollieren, wer in das Land einreist und somit ungewünschten Reisenden die Einreise verwehren. Es gibt viele verschiedene Arten von Visa, etwa Touristenvisa, Wohn- und Arbeitsvisa, Studentenvisa, aber auch spezifische Visa für Journalisten, Diplomaten oder für das Verrichten von ehrenamtlichen Tätigkeiten. In viele Länder darf man gar nicht einreisen, wenn man nicht über das passende Visum verfügt. Manchmal muss das Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragt werden, damit es im Reisepass angebracht werden kann. Heutzutage kann man den Visumantrag aber auch vermehrt online einreichen, insbesondere Anträge für Touristen, Geschäftsreisende oder Studenten.

Daneben gibt es auch sogenannte “Einreisegenehmigungen”, die das herkömmliche Visum ersetzen. Elektronische Einreisegenehmigungen sind kaum von einem Visum zu unterscheiden, sind jedoch zumeist einfacher zu beantragen, haben eine längere Gültigkeitsdauer und können für verschiedene Reisezwecke verwendet werden. Für Kanada ist es beispielsweise nicht immer erforderlich, ein spezielles Studentenvisum zu beantragen, denn man darf auch mit einer eTA Einreisegenehmigung in Kanada studieren. In Australien darf man mit dem eVisitor Visum auch studieren, ohne dass man ein Studentenvisum benötigt.

Interessante Fakten
2021 wurden in den USA 2,7 Millionen Nicht-Einwanderungs-Visa erteilt. Dazu zählen alle Visa, die einen unbefristeten Aufenthalt gestatten, also Studentenvisa, Touristenvisa und Ähnliches. Aufgrund der Coronakrise ist die Zahl niedriger als gewöhnlich, denn 2019 betrug sie noch über 8 Millionen. Jährlich werden etwa 300.000 Studentenvisa erteilt. Im September 2022 wurden knapp 900 Studentenvisa für die USA an deutsche Studenten erteilt.

2021 verfügten etwa 620.000 Personen über ein kanadisches Studentenvisum, was fast dem Vor-Corona Niveau entspricht. Diese Ziffer enthält nicht die Studenten, die mit einer eTA in Kanada studierten, weshalb die Anzahl an ausländischen Studenten der Realität noch höher ist. Über das ganze Jahr 2021 und die erste Hälfte des Jahres 2022 verteilt wurden 314.000 Studentenvisa erteilt. Die meisten US-amerikanischen, kanadischen und australischen Studentenvisa gingen 2022 an indische Studenten.

Mit welchem Visum darf man studieren?
In vielen außereuropäischen Ländern ist ein Visum oder eine Reisegenehmigung zum Studieren oder Arbeiten erforderlich. Einige Länder sind strenger als andere. Es gibt jedoch auch Länder, in denen kein spezielles Studenten- oder Arbeitsvisum für das Studium erforderlich ist, sondern in denen eine Reiseerlaubnis ausreicht. Man sollte sich daher immer rechtzeitig vor der Abreise erkundigen, ob ein spezielles Visum erforderlich ist, denn diese Anträge sind zumeist länger in Bearbeitung.

Kanada
Für einen kurzen Studienaufenthalt in Kanada von bis zu 6 Monaten ist eine eTA ausreichend. Man kann die eTA Kanada ganz einfach online beantragen und sie wird zumeist innerhalb von 3 Tagen genehmigt. Man braucht also nicht zur Botschaft von Kanada zu gehen. Die eTA ist 5 Jahre lang gültig und kann für eine unbegrenzte Anzahl an Reisen nach Kanada verwendet werden, wobei ein Aufenthalt nicht mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate dauern darf. Die eTA gestattet es nicht, während des Studiums in Kanada zu arbeiten. Wer arbeiten oder länger als 6 Monate studieren möchte, muss eine Studienerlaubnis beantragen.
 
Australien
Für ein Studium von bis zu 3 Monaten in Australien kann man ein eVisitor Visum verwenden. Medizinische Studien sind nicht erlaubt. Man kann das eVisitor online über ein digitales Antragsformular beantragen und erhält es zumeist innerhalb von 5 Tagen. Wer länger als 3 Monate in Australien bleiben möchte, muss ein Studentenvisum (Student Visa, Subclass 500) beantragen. Dieses Visum ist kostspielig, aber 5 Jahre lang gültig, weshalb es perfekt für ein Vollzeitstudium geeignet ist. Mit dem beliebten Working Holiday Visa (Subclass 417) darf man 4 Monatein Australien studieren. Das entspricht nur einem Monat mehr, als mit dem eVisitor Visum erlaubt ist, obwohl es schwieriger zu beantragen ist. Alle Visumanträge werden online eingereicht, weshalb man nicht zum Konsulat oder zur Botschaft gehen muss, um den Reisepass einzureichen.
 
USA
Die USA sind in Hinsicht auf Studienerlaubnisse weitaus strenger als Kanada oder Australien. Die USA haben eine elektrische Einreisegenehmigung namens ESTA, die jedoch nicht für ein Studium verwendet werden darf. Anstelle davon muss man eines von drei Visa beantragen: das F-, M- oder J-Visum. Das J-Visum ist für Praktika, Traineeships, Austauschprogramme und andere kurzfristige Bildungszwecke ausgelegt. Das F-Visum ist für Vollzeitstudien an Universitäten oder Fachhochschulen in den USA ausgelegt. Mit einem F-Visum darf man zudem bis zu 20 Stunden die Woche auf dem Campus arbeiten. Das M-Visum ist für Personen geeignet, die eine Berufsausbildung oder ein Programm an einer nicht-akademischen Einrichtung folgen möchten. Arbeiten ist damit nicht gestattet. Die Bearbeitungszeiten von US-Visa können sehr lang sein, weshalb man den Antrag weit im Voraus einreichen sollte. Für diese drei Visa muss ein Termin beim US-Konsulat vereinbart werden.


Hinweis: Dies ist ein Artikel des Gastautors Jakob M. Ein herzliches Dankeschön an den Autor.
Für den Inhalt des Artikels ist ausschließlich der Gastautor veranwortlich.

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