Was ist der Mindestlohn?
Ein redaktioneller Beitrag der Gastautorin Michelle Greger.

Lehrerberuf
(Quelle: pixabay.com)

Die kurze Definition des Mindestlohns besagt, dass es sich dabei um einen staatlich vorgegebenen und festen Lohn handelt. Dieser muss für jedwede Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber entrichtet werden und ist die geringstmögliche Entlohnung. Im Detail hat der Mindestlohn vielseitige makro- und mikroökonomische Auswirkungen, sowie gesamtheitliche Auswirkungen auf die Ökonomie eines Staates. Die Hintergründe für die Einführung des Mindestlohns sind nicht minder vielfältig.


Eine kurze Geschichte des Mindestlohns


Ursprünglich ist der Mindestlohn eine angelsächsische Erfindung und kommt eigentlich aus dem
eher linken Lager der Politik. Die Notwendigkeit der Einführung ergibt sich aus den gestiegenen Lebenshaltungskosten und den höheren Preisen, die im Rahmen einer gewollten Inflation und
einer wachsenden Volkswirtschaft zwangsläufig entstehen. Der Mindestlohn hat die Aufgabe der Sicherstellung eines gewissen Lebensstandards und soll so bei der Verhinderung von sozialen Ungleichheiten verhindern. Erste Experimente mit dem Mindestlohn gab es vorwiegend in kommunistischen, später auch in kapitalistischen Ländern. In Deutschland wurde der Mindestlohn erst nach kontroversen Debatten und vergleichsweise spät eingeführt. Der Mindestlohn in Deutschland wird durch die Regierung in Gesetzesform festgelegt. Vorab werden im Rahmen verschiedener Gremien die unterschiedlichen Interessensvertreter von Wirtschaft und Sozialverbänden zu einer Stellungnahme, sowie zur Abgabe einer Empfehlung aufgefordert. Die sogenannte Mindestlohnkommission prüft die Empfehlungen und erstellt letztlich eine nicht bindende Abschlussempfehlung für die Bundesregierung zur Verfügung. Diese wiederum setzt diese um und sorgt so dafür, dass alle Arbeitnehmer in Deutschland für ihre Arbeitsleistung denselben Minimallohn erhalten können.


Welche ökonomischen und sozialen Auswirkungen hat der Mindestlohn?


Gerade in Zeiten der starken Inflation kann der Mindestlohn als Preistreiber werden. Der Hintergrund ist, dass die Lohnkosten steigen und die Produzenten diese zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weitergeben. Die sogenannte Preis-Lohnspirale könnte durch den Mindestlohn angeheizt werden. Studien zeigen aber, dass bei einer sinnvollen Anhebung des Mindestlohns diese Wirkung durch Maßnahmen wie Steueranhebungen, oder aber allgemein und inflationsbedingt gestiegene Verbraucherpreise wieder ausgeglichen werden können. Es erfordert ein hohes Maß an ökonomischen und mathematischen Fachwissen, um die endgültigen Konsequenzen in der Gesamtheit vorhersagen und berechnen zu können. Für Unternehmen können sich bei der Nichtbeachtung des Mindestlohns massive Konsequenzen ergeben. Die aktuelle Gesetzeslage besagt, dass Unternehmen bei Unterschreitung des Mindestlohns mit hohen Bußgeldern und Haftungsfragen konfrontiert werden können.


Fazit: Der Mindestlohn ist nicht nur eine soziale Frage


An erster Stelle steht für die Befürworter des Mindestlohns eine Verhinderung von sozialen Ungleichgewichten in der Gesellschaft. Durch niedrige Löhne kann es sein, dass Arbeitnehmer in unrentable Arbeitsverhältnisse gezwungen werden können. Durch einen Mindestlohn wird dies sehr effektiv verhindert. Auf die Wirtschaft und die Preise hat der Mindestlohn ebenfalls Auswirkungen, weswegen jede Anhebung und Absenkung sehr kontrovers diskutiert wird. Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist hier für die Entscheidungsfindung unverzichtbar. Die Kommission legt zwar nicht den Mindestlohn fest. Dies ist alleinige Sache des Gesetzgebers. Aber sie kann durch ihre gute Vernetzung mit anerkannten Experten dafür sorgen, dass die Regierung die bestmögliche Entscheidung treffen kann. Der Mindestlohn ist, entgegen vieler Annahmen, keine freiwillige Vereinbarung zwischen Tarifpartnern. Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe, die durch Tarifverträge lediglich übertroffen werden darf.


Hinweis: Dies ist ein Artikel der Gastautorin Michelle Greger für Schule-studium.de. Ein herzliches Dankeschön an die Autorin.
Für den Inhalt des Artikels ist ausschließlich der Gastautor verantwortlich.


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