FAKTEN UND ZAHLEN
Am 14. Juni 1985 vereinbaren im luxemburgischen Schengen die Staaten Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Deutschland das zwischenstaatliche
Übereinkommen "Schengen I".
Das Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen
vor. Am 19. Juni 1990 werden mit dem Abschluß von "Schengen II",
dem sogenannten Schengener Durchführungs-abkommen, Ausgleichsmaßnahmen
für die entfallenden Grenzkon-trollen eingeführt. Am 26. März
1995 tritt das Schengener Abkommen in Kraft.
"Schengen II" enthält Bestimmungen
über die Einführung eines gemeinsamen Visasystems, die polizeiliche
Zusammenarbeit, die Behandlung von Asylanträgen sowie Rechtsangleichungen
im Waffen- und Betäubungsmittelrecht.
Das "Schengener Informationssystem" (SIS) soll die grenzüberschreitende
Verbrechensbekämpfung erleichtern. Nach und nach wird das Schengener
Abkommen auch von anderen EU-Staaten unterzeichnet, wenn auch der Termin für
die Öffnung der Grenzen mehrfach verschoben werden muß. In den
sieben Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande,
Spanien und Portugal tritt das Durchführungsabkommen zum Schengener Vertrag
schließlich am 26. März 1995 in Kraft.
Italien, Griechenland und Österreich entscheiden sich dafür, 1997
ihre Grenzkontrollen abzubauen. Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichnen
1996 Beitrittsprotokolle zum Schengener Abkommen. Zudem wird eine verstärkte
Zusammenarbeit mit Island und Norwegen vereinbart.
Großbritannien und Irland treten dem Schengener Abkommen
nicht bei.
Der Vertrag von Amsterdam integriert das Schengener Abkommen in den Rechtsrahmen
der Europäischen Union. Bei der Zusammenarbeit in dem Bereich Justiz
und Inneres werden gemeinsame Mindeststandards für die Durchführung
der Asylverfahren vereinbart und ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen für
Gruppen von Ausländern, die in die EU-Staaten einwandern wollen, geschaffen.
Ebenso wird verstärkt gemeinsam gegen die illegale Einwanderung bzw.
den illegalen Aufenthalt von Personen, die nicht aus EU-Ländern stammen,
vorgegangen.
Am 27. Mai 2005 kommt noch ein „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ , der sogenannte Prümer Vertrag hinzu, welcher auch gelegentlich als „Schengen III“ bezeichnet wird, da er die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einzelner EU-Mitgliedstaaten weiterführt.
Kritikpunkte:
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- Diskriminierung
von Drittstaatangehörigen
- Überwachung
der Binnengrenzräume
- Abschottung der
Aussengrenzen
Außerdem:
- Fehlende Tranzparenz
sowie demokratische und gerichtliche Kontrolle
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