In
der Philadelphia Convention versuchten die Verfassungsväter nach
Beedigung des Krieges ein Staatssystem zu entwickeln, dass zwar einerseits
den Einzelstaaten einen Großteil ihrer Macht beließ, aber
andererseits stark genug war, zentrale Belange der Einzelstaaten zu lösen.
Hier ging es nicht nur um eine „Machtbegrenzung der nationalen Institutionen
untereinander, des Zentralstaates gegenüber den Einzelstaaten und
den Individuen“, sondern auch um eine Machtbegrenzung kurzfristiger
Wählermehrheiten.
Damals wurden die Verfassungsväter in ihren Entscheidungen vorallem
von zwei Denkern, nämlich von Locke und Montesquieu maßgeblich
beeinflußt. In Lockes ´Second Treatise´
sind eine Vielzahl von Denkansätzen zu finden, die auch die Gründungsväter
beschäftigten, nämlich Konsens der Regierten, Herrschaft der
Mehrheit, Rechte der Minderheit, moralischer Vorrang des Individuums,
Heiligkeit des Privateigentums ...“
Amerika war für Locke die Verkörperung eines noch existenten
Naturzustandes, den er bereits vor geraumer Zeit zwar nur deduktiv-abstrakt,
aber immerhin beschrieben hatte und der seines Erachtens vor vielen Hunderttausend
Jahren auf der ganzen Welt anzutreffen gewesen wäre. Ein Grund dafür,
dass man sich so stark auf Lockes Denkansätze stütze, lag mit
Sicherheit an der zentralen anthropologischen Konstruktion des Lockeschen
Liberalismus, der für die meisten Amerikaner, angesichts der unbewirtschafteten
Wildnis, handgreifliche Realität war.Die Verfassungsväter waren
sich in einem einig, nämlich daß alle Gewalt vom Volke auszugehen
habe und dass ein Machtmißbrauch unter allen Umständen verhindert
werden müsse.Obwohl Locke nur dem besitzenden Bürgertum und
nicht der besitzlosen Arbeiterschaft die Beteiligung am politischen Prozess
zugestand, hatte er dennoch die Grundlagen für diesen in Amerika
bereits zur Selbstverständlichkeit gewordenen Begriff der demokratischen
Volkssouveränität gelegt.
Locke sah, im Gegensatz zu Rousseau´s radikaleren Ansichten von
Demokratie, doch die Notwendigkeit ein, Herrschaft- auch die auf Volkssouveränität
beruhende Herrschaft - in Schranken zu weisen. Eine dieser Schranken sollten
die natürlichen Rechte des Individuums - Recht auf Leben, Freiheit
und Eigentum - sein; doch ansonsten waren seine Vorstellungen von Begrenzung
der Volkssouveränität noch abstrakt und institutionell ungeklärt.
Diese Denklücke Lockes schloss Montesquieu mit seiner
geforderten Gewaltenteilung. Montesquieus Ziel war es,
für Veränderungen stets den Konsens der wichtigsten betroffenen
Klassen zu erzwingen. Montesquieu war der Auffassung, dass die Vereinigten
Staaten von Amerika ein dezentralisiertes und sich gegenseitig hemmendes
politisches Autoritätsgefüge bedurften, das einer sich zunehmenden
gesellschaftlichen Machtkonzentration entgegenwirkte. An dieser Stelle
soll jedoch hingewiesen werden, daß die Grundstruktur der amerikanischen
Verfassung nicht einzig und allein auf Lockes und Montesquieus Denkansätzen
beruhte, sondern dass vielmehr die Verfassungsväter auf bundesstaatlicher
Ebene ein System aufgriffen, das bereits in den Einzelstaaten realisiert
war. Schon die Kolonien hatten repräsentative Legislativen und zumindest
eine gewählte Kammer. Die Vertretungskörperschaften verfügten
so z.B. über eine interne Polizeiverwaltung, erhoben Steuern, erstellten
eine Miliz und kontrollierten den lokalen Außenhandel. Die Gouverneure
dagegen, welche dem König unterstellt waren, bestimmten die Außenpolitik,
kontrollierten den Außenhandel und hatten auch das Oberkommando
über die kolonialen Streitkräfte. Auch die Gewaltenteilung war
bereits in Ansätzen in den Kolonien realisiert, da die Gouverneure,
als Vertreter der Krone ein Vetorecht gegenüber Gesetzen der kolonialen
Legislativen hatten. Außerdem konnte auch der ´King in Council´
Gesetze der Kolonien für ungültig erklären und Entscheidungen
der kolonialen Gerichte revidieren. Doch es fehlte eindeutig die Machtbegrenzung
des Königs und der Regierung in London.
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